Zwangsausschüttung Lotto 6aus49 am 05.09.2018

16. Januar 2023

Beim Mittwochslotto diese Woche am am05. September 2018 wird der Lotto 6aus49 garantiert ausgeschüttet!

Seit der letzten Zwangsausschüttung vom 07. Juni 2017 gab es keine garantierte Ausschüttung des Jackpots.

Wann gibt es eine Zwangsausschüttung?

Gegenüber einer regulären Ausschüttung wird eine Zwangsausschüttung immer dann durchgeführt wenn in zwölf aufeinanderfolgenden Ziehungen der Lotto Jackpot nicht gewonnen wurde.

Nach den Lotto Regularien muss in der 13 Ziehung der Jackpot ausgeschüttet werden.

Was ist besonders an der Ziehung mit Zwangsausschüttung?

Wenn es einen oder mehrere Gewinner in der 1 Gewinnklasse gibt, wird der Jackpot an die Gewinner ausgezahlt. Die Zwangsausschüttung wird dann also nicht durchgeführt.

Gewinnt kein Spieler in der ersten Gewinnklasse, also keiner Tippt 6 Richtige und die Superzahl, wird der Jackpot in der zweiten Gewinnklasse ausgezahlt. Also kann man bereits mit 5 Richtigen und Superzahl den Jackpot gewinnen. Gibt es auch hier keinen Gewinner geht es eine Gewinnklasse niedriger und so weiter bis ein Gewinner ermittelt wurde.

Wie oft kommt eine Zwangsausschüttung vor?

Dies kommt sehr selten vor!

Die erste Zwangsausschüttung gab es am 14. Mai 2016, dann am 23. September 2009 und am 8. Juli 2015 und zuletzt am 7. Juni 2017.

Jetzt am Mittwoch ist es also wieder soweit.

Hohl dir diesen Jackpot.

Die besten Lotto Anbieter dafür gibt es hier…

 

Lotto online Kiosk
Logo